Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 30.01.2026, Az.: 1 LA 2/26

Unterlassungsanspruch; Werturteil; Stellungnahme eines Jugendamts

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.01.2026
Aktenzeichen
1 LA 2/26
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2026, 10340
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:2026:0130.1LA2.26.00

Verfahrensgang

vorgehend
VG Goettingen - 17.09.2024 - AZ: 1 A 180/23

Amtlicher Leitsatz

Das Jugendamt muss in einem namensrechtlichen Verfahren alles vortragen duerfen, was es im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags fuer erforderlich haelt.

Tenor:

Der Antrag des Klaegers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Goettingen - 1. Kammer (Einzelrichterin) - vom 17. September 2024 wird abgelehnt.

Der Klaeger traegt die Kosten in beiden Rechtszuegen.

Der Wert des Streitgegenstandes fuer das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Gruende

I.

Der Klaeger begehrt die Unterlassung seiner Ansicht nach ehrverletzender Aeusserungen durch Beschaeftigte der Beklagten.

II.

Der gegen dieses Urteil gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Mit der Ablehnung des Zulassungsantrags wird das angefochtene Urteil rechtskraeftig.