Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 30.01.2026, Az.: 1 LA 2/26
Unterlassungsanspruch; Werturteil; Stellungnahme eines Jugendamts
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 30.01.2026
- Aktenzeichen
- 1 LA 2/26
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2026, 10340
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:2026:0130.1LA2.26.00
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Goettingen - 17.09.2024 - AZ: 1 A 180/23
Amtlicher Leitsatz
Das Jugendamt muss in einem namensrechtlichen Verfahren alles vortragen duerfen, was es im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags fuer erforderlich haelt.
Tenor:
Der Antrag des Klaegers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Goettingen - 1. Kammer (Einzelrichterin) - vom 17. September 2024 wird abgelehnt.
Der Klaeger traegt die Kosten in beiden Rechtszuegen.
Der Wert des Streitgegenstandes fuer das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gruende
I.
Der Klaeger begehrt die Unterlassung seiner Ansicht nach ehrverletzender Aeusserungen durch Beschaeftigte der Beklagten.
II.
Der gegen dieses Urteil gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Mit der Ablehnung des Zulassungsantrags wird das angefochtene Urteil rechtskraeftig.