# Individuelle Prämienverbilligung 2027

Sehr geehrte Damen und Herren

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben gemäss dem kantonalen Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) Anspruch auf eine Verbilligung der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Massgebend für die Berechnung ist das steuerbare Einkommen gemäss der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2025.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2027 ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Musterwil haben und deren massgebendes Einkommen den Betrag von CHF 42'000.- (Alleinstehende) beziehungsweise CHF 61'000.- (Verheiratete) nicht übersteigt. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um CHF 9'000.-.

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis spätestens 31. März 2027 bei der Sozialversicherungsstelle einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Dem Antrag sind eine Kopie der letzten Steuerveranlagung sowie eine Kopie der Krankenversicherungspolice beizulegen.

Die Prämienverbilligung wird direkt dem Krankenversicherer ausbezahlt und mit den laufenden Prämienrechnungen verrechnet. Eine Barauszahlung an die versicherte Person ist ausgeschlossen. Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, namentlich ein Wegzug aus der Gemeinde oder eine wesentliche Erhöhung des Einkommens, sind innert 30 Tagen schriftlich zu melden. Zu Unrecht bezogene Leistungen werden zurückgefordert.

Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist zu begründen.

Für Auskünfte steht Ihnen die Sozialversicherungsstelle von Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr, unter Telefon 044 123 45 67 oder per E-Mail an ipv@musterwil.example zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.musterwil.example/ipv.

Freundliche Grüsse

Sozialversicherungsstelle Musterwil
